Der Haftungsbescheid vom 07.12.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.06.2016, diese in Gestalt der geänderten Haftungsbescheide vom 27.10.2016 und vom 04.03.2019 wird dahin geändert, dass die Haftung für Umsatzsteuer 2005 aufgehoben sowie die Haftung wegen Zinsen zur Umsatzsteuer 2005 auf 13.222 € und die Haftung wegen Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer 2005 auf 700 € begrenzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens haben der Kläger zu 1/15 und der Beklagte zu 14/15 zu tragen.
3.Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
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