FG München - Urteil vom 10.03.2021
3 K 1123/19
Normen:
UStG § 17 Abs. 1 S. 2; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
NZI 2021, 698

Inanspruchnahme des Geschäftsführers für Umsatzsteuerrückstände einer GmbH & Co. KG

FG München, Urteil vom 10.03.2021 - Aktenzeichen 3 K 1123/19

DRsp Nr. 2021/6788

Inanspruchnahme des Geschäftsführers für Umsatzsteuerrückstände einer GmbH & Co. KG

Stichwort: 1 Die Weitergabe der für die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer Gesellschaft erforderlichen Informationen an die mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragten Mitarbeiter und Steuerberater gehört zu den wesentlichen Pflichten eines Geschäftsführers.2 Die Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen der Gesellschaft durch den Geschäftsführer stellt eine solche Information dar.

Tenor

1

Die Klage wird abgewiesen.

2

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 17 Abs. 1 S. 2; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt; im Folgenden: FA) den Kläger zurecht für Umsatzsteuerrückstände einer Firma A GmbH & Co. KG (im Folgenden: A KG) als Geschäftsführer für den Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum Januar 2015 in Haftung genommen hat.