FG Münster - Urteil vom 17.02.2021
7 K 63/19 L
Normen:
AO § 69 S. 2; AO § 191 Abs. 1 S. 1;

Inanspruchnahme eines Geschäftsführers einer GmbH als deren gesetzlicher Vertreter durch Haftungsbescheid für Steuerschulden

FG Münster, Urteil vom 17.02.2021 - Aktenzeichen 7 K 63/19 L

DRsp Nr. 2021/4250

Inanspruchnahme eines Geschäftsführers einer GmbH als deren gesetzlicher Vertreter durch Haftungsbescheid für Steuerschulden

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 69 S. 2; AO § 191 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen einen Haftungsbescheid, mit dem er für Steuerschulden der F. GmbH in Anspruch genommen wird.

Die F. GmbH war eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts C-Stadt unter HRB xxx. Gegenstand des Unternehmens war der Betrieb eines X-Unternehmens. Gesellschafter der F. GmbH waren im Streitzeitraum Herr G1, Herr G2 sowie Herr G3, wobei weder Herr G2 noch Herr G3 mehr als 50% der Anteile an der F. GmbH hielten.

Einzelvertretungsberechtigter (Gesellschafter-)Geschäftsführer der F. GmbH war seit dem Jahr 2005 Herr G1. Mit Gesellschafterbeschluss vom 01.03.2012 wurde der Kläger zum (weiteren) einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der F. GmbH bestellt. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 29.03.2012. Gesamtprokura zusammen mit einem Geschäftsführer war zudem Herrn P übertragen.