BFH - Urteil vom 14.12.2011
I R 72/10
Normen:
EStG 1990 § 5 Abs. 1 S. 1; EStG 1990 § 6 Abs. 1 Nr. 3; HGB § 255 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 29.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 7287/00 34

Keine Bilanzierung von betrieblichen Verbindlichkeiten eines Veräußerers wegen steuerlicher Rückstellungsverbote in der Steuerbilanz bei einem Erwerber ohne Vorliegen des Passivierungsverbots

BFH, Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen I R 72/10

DRsp Nr. 2012/4187

Keine Bilanzierung von betrieblichen Verbindlichkeiten eines Veräußerers wegen steuerlicher Rückstellungsverbote in der Steuerbilanz bei einem Erwerber ohne Vorliegen des Passivierungsverbots

Betriebliche Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer aufgrund steuerlicher Rückstellungsverbote (hier: für Jubiläumszuwendungen und für Beiträge an den Pensionssicherungsverein) in der Steuerbilanz nicht bilanziert worden sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs übernommen hat, keinem Passivierungsverbot unterworfen, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1990 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 16. Dezember 2009 I R 102/08, BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566; entgegen BMF-Schreiben vom 24. Juni 2011, BStBl I 2011, 627).

Normenkette:

EStG 1990 § 5 Abs. 1 S. 1; EStG 1990 § 6 Abs. 1 Nr. 3; HGB § 255 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.