Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14.12.2020 -
Die Klage der Klägerin wird als unzulässig abgewiesen.
Im Übrigen wird die Sache an das Hessische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.
I.
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