I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Auszahlung der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) an ihre Gesellschafterin aus einer Kapitalrücklage mit dem EK 01 oder dem EK 04 zu verrechnen ist.
Einzige Gesellschafterin der Klägerin war in den Streitjahren 1998 und 1999 die ... GmbH & Co. KG (KG), die auch an der X-GmbH beteiligt war.
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