BGH - Urteil vom 23.07.2024
II ZR 206/22
Normen:
ZPO § 240 S. 1, 2; BGB § 823 Abs. 2; InsO § 15a Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2024, 1858
DB 2024, 2011
ZIP 2024, 1899
WM 2024, 1517
ZIP 2024, 2012
DB 2024, 2286
DStR 2024, 2079
MDR 2024, 1204
ZInsO 2024, 1980
NJW 2024, 3138
NZI 2024, 840
ZVI 2024, 383
ZEV 2024, 782
NZI 2024, 918
BGHZ 241, 127
DZWIR 2025, 41
Vorinstanzen:
LG München I, vom 02.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 11139/19
OLG München, vom 19.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 2506/20

Möglichkeit der Teilaufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits; Haftung des aus dem Amt ausgeschiedenen Geschäftsführers auch für Schäden von Neugläubigern; Schadensersatzanspruch eines Anlegers wegen vier Seefrachtcontainer-Anlagen

BGH, Urteil vom 23.07.2024 - Aktenzeichen II ZR 206/22

DRsp Nr. 2024/10413

Möglichkeit der Teilaufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits; Haftung des aus dem Amt ausgeschiedenen Geschäftsführers auch für Schäden von Neugläubigern; Schadensersatzanspruch eines Anlegers wegen vier Seefrachtcontainer-Anlagen

a) Die Teilaufnahme eines nach § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreits ist trotz Gefahr einander widersprechender Entscheidungen in Bezug auf den aufgenommenen Teil des Rechtsstreits und den nicht aufgenommenen Teil jedenfalls dann möglich, wenn sich der Gläubiger durch eine entsprechende Anmeldung zur Tabelle zu einer auf den aufgenommenen Teil beschränkten Rechtsverfolgung im eröffneten Verfahren entschieden hat (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 27. März 2013 - III ZR 367/12, ZIP 2013, 1094). b) Der aus dem Amt ausgeschiedene Geschäftsführer haftet gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO grundsätzlich auch für Schäden von Neugläubigern, die erst nach seinem Ausscheiden in vertragliche Beziehungen zu der Gesellschaft getreten sind, wenn die durch seine Antragspflichtverletzung geschaffene verschleppungsbedingte Gefahrenlage im Zeitpunkt der Schadensentstehung noch fortbesteht.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 19. Mai 2022 aufgehoben.