Checkliste: Satzungsbestandteile einer GmbH Checkliste: Gründung einer GmbH (oder UG) Übersicht: Durchführung der Abschlussprüfung Mustergliederung Prüfungsbericht Mustergliederung Bestätigungsvermerk Checkliste: Einzureichende Unterlagen Checkliste: Offenlegungserleichterungen für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Checkliste: Offenlegungserleichterung für den Anhang Übersicht Bilanzausweis Gewinnrücklagen Überblick Kapitalerhöhung Übersicht: Voraussetzungen Kapitalherabsetzungen Beispielrechnung: Einkommensermittlung bei Kapitalgesellschaften Übersicht: Ertragssteuerliche Belastungswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung auf beiden Besteuerungsebenen Übersicht: Auflösung und Liquidation der Kapitalgesellschaft Übersicht: Vergleich der gewerbesteuerlichen und der körperschaftsteuerlichen Streubesitzregelung Übersicht gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen Übersicht: Auswirkungen des Teileinkünfteverfahrens auf die Gewerbesteuer Übersicht: Auflösung und Liquidation der Tochterkapitalgesellschaft Prüfschema: Drittvergleich - § 8b Abs. 3 Satz 7 KStG Übersicht Vor- und Nachteile einer Betriebsaufspaltung Beispielrechnung: Ermittlung der Eigenkapitalquote Muster: Rangrücktrittsvereinbarung Musterschreiben: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Musterschreiben: Mandantenkrise Checkliste: Fortbestehensprognose Checkliste: Anzeichen für mangelnde Forführungsfähigkeit Checkliste: Schritt für Schritt durch die Liquidation durch Beschluss Übersicht: Ermittlung des Liquidationseinkommens Übersicht: Besteuerung der Gesellschafter in der Liquidation Übersicht: Die Berechnung der Grundsteuer nach den Ländermodellen Übersicht: Sperr- und Behaltungsfristen mit Hinweisen zum Wachstumschancengesetz

Muster: Rangrücktrittsvereinbarung

Muster: Rangrücktrittsvereinbarung

Rangrücktrittsvereinbarung

zwischen ... [Schuldner] und ... [Gläubiger] (1)

Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen [Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO in der jeweils geltenden Fassung) und] Überschuldung (§ 19 InsO in der jeweils geltenden Fassung) tritt der Gläubiger hiermit, insbesondere für den Fall der Insolvenz oder der außer­insolvenzlichen Liquidation, aber auch schon zuvor (2)

nach der BGH-Rechtsprechung ist dies aber der sicherste Weg. Die in der Literatur umstrittene Frage, ob ein Verweis auf "sonstiges freies Vermögen" erforderlich ist, hat der BFH jüngst bejaht.   Dabei ist unerheblich, ob der Schuldner überhaupt Chancen hat, diese Verbindlichkeit jemals zu erfüllen, beispielsweise weil er den Geschäftsbetrieb bereits eingestellt hat. Entscheidend ist jedoch, dass weiterhin eine rechtliche Verpflichtung besteht, die der Gläubiger auch durchsetzen kann (natürlich nur soweit der Rangrücktritt keine Sperrwirkung entfaltet). Die vorliegende Formulierung wählt den Weg, die Tilgungsbestimmung nur deklaratorisch aufzuführen, indem verschiedene Rückzahlungsfälle beschrieben werden oder eine Rückzahlungspflicht dadurch zu beschränken. verlangt die BaFin, dass der Rangrücktritt nicht durch eine Besicherung der Forderung konterkariert wird.