I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 2000 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger betrieb bis zum 29. Februar 2000 einen Einzelhandel mit Spielwaren und Geschenkartikeln, bestehend aus den Teilbetrieben in A und B. Seine Einkünfte ermittelte er durch Bestandsvergleich nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 4 des in der im Streitjahr gültigen Fassung ().
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