HinweisIn der Praxis wird der Nachweis einer Betriebsausgabe kaum erfolgreich gelingen. Selbst wenn der Nachweis gelingen würde, dass keine Mittelverwendung für Leistungen an Gesellschafter vorliegt, dürfte die Finanzverwaltung die Annahme von Betriebsausgaben gleichwohl wegen § 160 AO (sog. Bennennungsverlangen) ablehnen. |
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