Auf die Revisionen der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 23. Mai 2012 im Kostenpunkt und insoweit, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist, aufgehoben und insgesamt neu gefasst:
Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 29. September 2011 werden zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Die Kläger vermieteten an die R. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin), deren Geschäftsführer die Beklagten waren, mit Mietvertrag vom 8. Januar 2007 Geschäftsräume in E. für einen monatlichen Mietzins einschließlich Betriebskosten von 10.367,80 € vom 1. Februar 2007 bis 31. Januar 2012 mit Verlängerungsoption. § 3 Abs. 5 des schriftlichen Mietvertrages enthält folgende Regelung:
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