18.2 Rechtliche Grundlagen der verdeckten Einlage

Autor: Stümpfig

18.2

Nach § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG 1) erhöhen verdeckte Einlagen das Einkommen der Körperschaft nicht. Entsprechend wird diese bei Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außerhalb der Steuerbilanz (zweite Gewinnermittlungsstufe) wieder abgezogen (vgl. R 7.1 Abs. 1 Nr. 13 KStR 2022).

18.3

Während die Auswirkung der verdeckten Einlagen in § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG geregelt ist, definiert der Gesetzgeber den Begriff der verdeckten Einlage nicht näher. Eine Beschreibung ist in den Körperschaftsteuerrichtlinien zu finden (vgl. R 8.9 Abs. 1 KStR 2022). Danach liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn

ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Körperschaft

außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen

einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und

diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.

18.4