25.3 Rechtliche Hinweise

Autor: Kersten

25.12

Die Rechtsgrundlagen der Betriebsaufspaltung werden heute aus § 15 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG sowie aus der entsprechenden BFH-Rechtsprechung und der umfangreichen Verwaltungsanweisung in H 15.7 Abs. 4-8 EStH gefolgert. Grundlage der sachlichen und personellen Verflechtung sind jeweils die zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen, die sich aus dem Miet- oder Pachtvertrag und aus den gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere den Gesellschaftsverträgen, ergeben.

25.3.1 Formen der Betriebsaufspaltung

25.13

Die Betriebsaufspaltung kommt heute in den verschiedensten Formen und Ausprägungen vor.1) Die typischen Formen sind die Folgenden:

25.3.1.1 Echte Betriebsaufspaltung

25.14

Der Begriff der echten Betriebsaufspaltung betrifft den Entstehungsakt der Betriebsaufspaltung und bezeichnet den Vorgang, bei dem ein zunächst bereits bestehender einheitlicher Betrieb in zwei selbständige Unternehmen aufgeteilt wird.

25.15

Beispiel

Einzelunternehmer B betreibt seit Jahren eine Brauerei auf eigenem Betriebsgelände. Aufgrund erschwerter Wettbewerbsbedingungen gründet er als Alleingesellschafter eine GmbH, die den Brauereibetrieb fortführt. Das Eigentum an dem Betriebsgrundstück behält B zurück und vermietet es fortan an die GmbH.

25.3.1.2 Unechte Betriebsaufspaltung

25.16