Die Revision des Beklagten wird —soweit das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28.01.2020 – 10 K 2166/16 E die Klägerin betrifft— als unbegründet zurückgewiesen.
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil —soweit es den Kläger betrifft— aufgehoben.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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