OLG Brandenburg, vom 14.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 157/04
LG Potsdam, vom 02.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 51 O 146/03
Kapitalerhaltung bei Veräußerung eines Geschäftsanteils an einer GmbH unter Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung
BGH, Urteil vom 18.06.2007 - Aktenzeichen II ZR 86/06
DRsp Nr. 2007/15868
Kapitalerhaltung bei Veräußerung eines Geschäftsanteils an einer GmbH unter Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung
»a) Erwirbt der Gesellschafter einer GmbH von seinen Mitgesellschaftern deren Geschäftsanteile unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung und hat die Gesellschaft den Veräußerern in einem Bankdepot befindliche Wertpapiere zur Sicherung der Kaufpreisforderung übertragen, so sind sowohl die Anteilsveräußerer als auch der Erwerber Adressaten des Kapitalerhaltungsgebots des § 30GmbHG.b) Haften Anteilsveräußerer und Erwerber bei einem Verstoß gegen das Auszahlungsverbot als Gesamtschuldner auf Rückerstattung (§ 31GmbHG, § 421BGB), so kann die Gesellschaft die Leistung grundsätzlich nach ihrem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil - ohne Rücksicht auf etwaige Ausgleichs- und Regresspflichten der Gesamtschuldner im (Innen-)Verhältnis zueinander - fordern.c) Für die Entstehung des Erstattungsanspruchs nach §§ 31, 30GmbHG ist bei einer Sicherheitenbestellung in Form der Sicherungsübertragung von in einem Bankdepot befindlichen Wertpapieren nicht der Zeitpunkt der effektiven Auskehr des Verwertungserlöses, sondern bereits derjenige der Verwertung des Sicherungsgutes selbst maßgeblich.
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