Die Revision des Beklagten zu 2 gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 7. Juli 2011 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Fassaden- und Dachsanierung.
Die bereits im Berufungsverfahren nicht mehr beteiligte Beklagte zu 1, die HM- UG (haftungsbeschränkt), wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. Februar 2009 vom Beklagten zu 2, M. H. , gegründet. Am 30. März 2009 wurde die Beklagte zu 1 in das Handelsregister eingetragen. Als Stammkapital sind 100 € ausgewiesen. Der Beklagte zu 2 war alleiniger Geschäftsführer der Beklagten zu 1.
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