Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen vorvertraglichen Verschuldes
BGH, vom 07.11.1994 - Aktenzeichen II ZR 138/92
DRsp Nr. 1998/3605
Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen vorvertraglichen Verschuldes
1. Auch im Falle des für die Gesellschaft handelnden alleinigen Kommanditisten und Gesellschafter-Geschäftsführers begründet weder dieser Umstand für sich noch im Zusammenhang damit, daß dieser sich für Kreditschulden der Gesellschaft verbürgt oder andere Sicherheiten gestellt hat, ein wirtschaftliches Eigeninteresse, das es rechtfertigen könnte, ihn als "gleichsam in eigener Sache handelnd" für vorvertragliches Verschulden haften zu lassen. (Anwendung des BGH-Urteils vom 06.06.1994 - II ZR 292/91, GmbHR 1994, 539.)2. Die Grundsätze der erweiterten Haftung wegen Konkursverschleppung gegenüber Neugläubigern finden auch im Falle der GmbH & Co. KG Anwendung. (§ 823 Abs. 2 BGH i.V.m. §§ 177a, 130a HGB.)
Tatbestand:
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