Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Kammergerichts vom 30. August 2018 zuzulassen, wird abgelehnt.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 8.500 € festgesetzt.
I.
Der im Jahr 1950 geborene Kläger wurde 1981 als Rechtsanwalt zugelassen und 1991 zum Notar bestellt. Im Februar 2016 prüfte der Beklagte die Amtsgeschäfte des Klägers. Das führte zu Beanstandungen in dem Prüfbericht vom 24. Februar 2016 wie folgt:
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