Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. August 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des dritten Rechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger nimmt den Beklagten wegen fehlerhafter Anlageberatung auf Schadensersatz in Anspruch.
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