Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22. Oktober 2015
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des §
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