Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. März 2018 wird zurückgewiesen.
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. März 2018 abgeändert, das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. August 2015 auch im Übrigen aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
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