FG Münster - Urteil vom 13.10.2016
9 K 1087/14 K,G,F
Normen:
FGO § 100 Abs. 1 S. 1; KStG § 7 Abs. 4 S. 2; KStG § 8 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 5 Abs. 1 S. 1; GewStG § 7 S. 1; HGB § 272 Abs. 1a;
Fundstellen:
GmbHR 2017, 594

Steuerliche Behandlung von Nebenkosten zur Anschaffung eigener Aktien durch eine Aktiengesellschaft (AG); Erfassung eigener Anteile im handelsrechtlichen Jahresabschluss durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG); Minderung des steuerlichen Gewinns der AG in Höhe der Anschaffungsnebenkosten der von ihr zuvor erworbenen eigenen Anteile; Bilanzierung eigener Anteile einer Kapitalgesellschaft als Wirtschaftsgut mit den Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten

FG Münster, Urteil vom 13.10.2016 - Aktenzeichen 9 K 1087/14 K,G,F

DRsp Nr. 2017/1494

Steuerliche Behandlung von Nebenkosten zur Anschaffung eigener Aktien durch eine Aktiengesellschaft (AG); Erfassung eigener Anteile im handelsrechtlichen Jahresabschluss durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG); Minderung des steuerlichen Gewinns der AG in Höhe der Anschaffungsnebenkosten der von ihr zuvor erworbenen eigenen Anteile; Bilanzierung eigener Anteile einer Kapitalgesellschaft als Wirtschaftsgut mit den Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FGO § 100 Abs. 1 S. 1; KStG § 7 Abs. 4 S. 2; KStG § 8 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 5 Abs. 1 S. 1; GewStG § 7 S. 1; HGB § 272 Abs. 1a;

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Behandlung von Nebenkosten zur Anschaffung eigener Aktien im Streitjahr 2011.

Die Klägerin ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr den Zeitraum vom 01.11. bis 31.10. des Folgejahres umfasst.

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