Streitig ist, ob Wertzuschreibungen bei GmbH-Beteiligungen, die auf Teilwertabschreibungen entfallen, welche unter Geltung des Halbeinkünfteverfahrens vorgenommen worden waren, nach Einführung des Teileinkünfteverfahrens zu 40 v. H. oder 50 v. H. steuerfrei sind.
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, war an verschiedenen GmbHs beteiligt. Auf die Beteiligungen hatte die Klägerin in den Vorjahren (2001 und 2002) unter Geltung des Halbeinkünfteverfahrens Teilwertabschreibungen vorgenommen, die sich nach § 3c Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz a. F. zu 50 v. H. gewinnmindernd ausgewirkt hatten und bei Wertzuschreibungen in den Folgejahren bis zum 31. Dezember 2005 i. H. v. 1.675,429,09 EUR fortbestanden (vgl. Bp-Bericht vom 19. Januar 2009, Tz. 2.4.6).
Im Streitjahr 2009 nahm die Klägerin Wertzuschreibungen i. H. v. insgesamt 1.375.429,09 EUR vor.
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