Autor: Kersten |
Unter einer Betriebsaufspaltung wird die Aufteilung eines wirtschaftlich betrachtet einheitlichen Betriebs in zwei oder mehrere rechtlich selbständige Unternehmen verstanden. Bei der klassischen Form der Betriebsaufspaltung sind ein Einzelunternehmen als Besitzgesellschaft und eine Kapitalgesellschaft (meist eine GmbH) als Betriebsgesellschaft miteinander verflochten.
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