Übersicht: Besteuerung der Gesellschafter in der Liquidation |
Qualität der Anteile |
Auskehrung von
Nennkapital |
Auskehrung von
thesaurierten |
Beteiligung < 1 % |
Erwerb vor 2009: unbeachtlich Erwerb ab 2009: nicht steuerbar nach § 20 Abs. 2 EStG, da keine Veräußerung |
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Auflösungsgewinn bzw. Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG : TEV |
Abgeltungsteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG; aber: ggf. Option zum TEV nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG |
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einbringungsgeborene Anteile im Privatvermögen |
steuerpflichtiger Auflösungsgewinn oder Auflösungsverlust nach a) § 21 Abs. 2 Nr. 3 UmwStG a.F.: TEV, beachte: 7 Jahre Sperrfrist b) § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 UmwStG : TEV mit Abschmelzung über 7 Jahre |
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Betriebsvermögen von Personenunternehmen |
Auflösungsgewinn oder Auflösungsverlust steuerpflichtig nach § 16 i.V.m. § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG : TEV |
steuerpflichtige Einnahmen nach § 3 Nr. 40 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 EStG : TEV |
Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften |
steuerfrei nach § 8b Abs. 2 KStG, soweit Auskehrung > Buchwert der Beteiligung (str.) |
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