Checkliste: Satzungsbestandteile einer GmbH Checkliste: Gründung einer GmbH (oder UG) Übersicht: Durchführung der Abschlussprüfung Mustergliederung Prüfungsbericht Mustergliederung Bestätigungsvermerk Checkliste: Einzureichende Unterlagen Checkliste: Offenlegungserleichterungen für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Checkliste: Offenlegungserleichterung für den Anhang Übersicht Bilanzausweis Gewinnrücklagen Überblick Kapitalerhöhung Übersicht: Voraussetzungen Kapitalherabsetzungen Beispielrechnung: Einkommensermittlung bei Kapitalgesellschaften Übersicht: Ertragssteuerliche Belastungswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung auf beiden Besteuerungsebenen Übersicht: Auflösung und Liquidation der Kapitalgesellschaft Übersicht: Vergleich der gewerbesteuerlichen und der körperschaftsteuerlichen Streubesitzregelung Übersicht gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen Übersicht: Auswirkungen des Teileinkünfteverfahrens auf die Gewerbesteuer Übersicht: Auflösung und Liquidation der Tochterkapitalgesellschaft Prüfschema: Drittvergleich - § 8b Abs. 3 Satz 7 KStG Übersicht Vor- und Nachteile einer Betriebsaufspaltung Beispielrechnung: Ermittlung der Eigenkapitalquote Muster: Rangrücktrittsvereinbarung Musterschreiben: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Musterschreiben: Mandantenkrise Checkliste: Fortbestehensprognose Checkliste: Anzeichen für mangelnde Forführungsfähigkeit Checkliste: Schritt für Schritt durch die Liquidation durch Beschluss Übersicht: Ermittlung des Liquidationseinkommens Übersicht: Besteuerung der Gesellschafter in der Liquidation Übersicht: Die Berechnung der Grundsteuer nach den Ländermodellen Übersicht: Sperr- und Behaltungsfristen mit Hinweisen zum Wachstumschancengesetz

Übersicht: Die Berechnung der Grundsteuer nach den Ländermodellen

Übersicht: Die Berechnung der Grundsteuer nach den
Ländermodellen

 

Die Mehrheit der Bundesländer setzt das Bundesmodell um. Sieben Bundesländer haben sich für ein eigenes Landesmodell entschieden: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, Saarland und Sachsen. Möglich machte dies eine Öffnungsklausel, Art. 72 Abs. 3 Nr. 7 GG.

 

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell". Gerechnet wird mit der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Die Steuermesszahl beträgt für Grundvermögen einheitlich 1,3 ‰ (Land- und Forstwirtschaft 0,55 ‰). Eigentümer von Wohngebäuden profitieren von einem 30-prozentigen Abschlag auf die Steuermesszahl, so dass diese nur noch 0,91 ‰ beträgt.

Beispiel:

Ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg steht auf einem 600 qm großen Grundstück.
Der Bodenrichtwert beträgt 360 €/qm. So wird gerechnet:

600 qm (Grundstücksfläche) × 360 €/qm (Bodenrichtwert) = 216.000 € (Grundsteuerwert)

216,0 x 0,91 ‰ = 196,56 €

 

Bayern

Bayern hat sich für ein "reines Flächenmodell" entschieden. Der Wert von Grundstück und Gebäude spielt keine Rolle.