Übersicht über Sperr- und Behaltensfristen mit Hinweisen zum Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz
Hinweis zum Gesetzgebungsverfahren:
- 17.11.2023: Verabschiedung Bundestag
- 22.03.2024: Zustimmung Bundesrat
- Verkündung: 27.03.2024
- Link zum Vorgang und zu den Drucksachen
Hintergrund:
Das
MoPeG tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die
Auswirkungen des MoPeG auf das Steuerrecht sind teilweise
noch unklar. Insbesondere welche Auswirkungen der Wegfall des Gesamthandsprinzips auf die Grunderwerbsteuer haben
wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Erörterungen der
Länder dauern derzeit noch an.
Mit dem In-Kraft-Treten des MoPeG wird es keine „Gesamthand“ mehr geben. Die
Regelungen der folgenden Behaltensfristen beziehen sich auf die Gesamthand und
liefen daher leer: § 5 Abs. 3 Satz 1,
§ 6 Abs. 3 Satz 2 und § 7 Abs.
3 Satz 1 GrEStG.
Regierungsentwurf:
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