BFH - Urteil vom 15.07.2004
V R 84/99
Normen:
UStG (1993) § 1 Abs. 1 lit. a § 15 Abs. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8 Art. 6 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
FG Hessen - 6 K 2426/98 - 18.10.1999 (EFG 2000, 40),

Unternehmereigenschaft einer Vorgründungsgesellschaft

BFH, Urteil vom 15.07.2004 - Aktenzeichen V R 84/99

DRsp Nr. 2004/16679

Unternehmereigenschaft einer Vorgründungsgesellschaft

»Eine zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft (sog. Vorgründungsgesellschaft), die nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem Akt gegen Entgelt an diese veräußert und andere Ausgangsumsätze von vornherein nicht beabsichtigt hatte, ist zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen ungeachtet dessen berechtigt, dass die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1 a UStG nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Maßgebend sind insoweit die beabsichtigten Umsätze der Kapitalgesellschaft.«

Normenkette:

UStG (1993) § 1 Abs. 1 lit. a § 15 Abs. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8 Art. 6 Abs. 5 ;

Gründe: