I.
Streitig ist, ob der Veräußerungsgewinn gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) um den in Abhängigkeit von zukünftigen Gewinnen der Kapitalgesellschaft zu zahlenden Teil des Kaufpreises (Earn-Out) zu mindern ist, der später anteilig vom Veräußerer der Geschäftsanteile an das Management als Erfolgsbeteiligung weitergeleitet worden ist.
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