FG Münster - Urteil vom 29.08.2012
8 K 4732/10 E
Normen:
EStG § 17 Abs 2;

Veräußerungsgewinn bei Earn-Out

FG Münster, Urteil vom 29.08.2012 - Aktenzeichen 8 K 4732/10 E

DRsp Nr. 2012/23109

Veräußerungsgewinn bei "Earn-Out"

Der Veräußerungsgewinn gem. § 17 EStG ist um den in Abhängigkeit von zukünftigen Gewinnen der Kapitalgesellschaft zu zahlenden Teil des Kaufpreises (Earn-Out) zu mindern, der später anteilig vom Veräußerer der Geschäftsanteile an das Management als Erfolgsbeteiligung weitergeleitet worden ist.

Normenkette:

EStG § 17 Abs 2;

Gründe

I.

Streitig ist, ob der Veräußerungsgewinn gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) um den in Abhängigkeit von zukünftigen Gewinnen der Kapitalgesellschaft zu zahlenden Teil des Kaufpreises (Earn-Out) zu mindern ist, der später anteilig vom Veräußerer der Geschäftsanteile an das Management als Erfolgsbeteiligung weitergeleitet worden ist.