11.3 Verbindlichkeiten in fremder Währung

Autor: Bolk

11.3.1 Fremdwährungsdarlehen

11.15

Die Grundsätze, die für die Bewertung des Umlaufvermögens in der Steuerbilanz maßgebend sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG, sind auf Verbindlichkeiten sinngemäß anzuwenden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG).1) In der Folge entsprechen die Anschaffungskosten dem Nennwert der Schuld und der voraussichtlich zu leistende Erfüllungsbetrag deren Teilwert, der nur bei voraussichtlich dauernder Werterhöhung angesetzt werden darf. Das gilt insbesondere für Fremdwährungsdarlehen.

11.16