Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 06.04.2017 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war seit 2006 an der ... AG (AG) mit zunächst ... von ... Aktien des Grundkapitals (9,6 %) und seit einer Kapitalerhöhung gemäß Beschluss vom 05.04.2013 mit ... von ... Aktien (8,4 %) beteiligt. Am 02.10.2013 erzielte die Klägerin aus dieser Beteiligung Dividenden in Höhe von ... €.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|