Der Kläger ist Konkursverwalter des am 21.12.1994 eröffneten Konkursverfahrens über das Vermögen der B. GmbH. Der Beklagte zu 2) ist deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer. Die Beklagte zu 1), die 1984 als kaufmännische Angestellte bei der Gemeinschuldnerin anfing, wurde ab Juli 1990 Mitgeschäftsführerin mit einem Bruttogehalt von zuletzt 5.050 DM monatlich. Sie schied im Hinblick darauf, dass der Beklagte zu 2.) die Geschäftstätigkeit in die neuen Bundesländer verlegen wollte, zum 30.6.1992 aus und erhielt eine Abfindung über 150.000 DM brutto, die am 10.7.1992 von dem Geschäftskonto der Gemeinschuldnerin überwiesen wurde.
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