Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22.09.2022 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision der Klägerin wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist, ob der Klägerin, Revisionsbeklagten und Revisionsklägerin (Klägerin) im Jahr 2016 die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zusteht.
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