Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionsklägerin (Klägerin) erhielt im Jahre 1974 von ihren Eltern im Wege vorweggenommener Erbfolge ein gemischt genutztes Gebäude übertragen; sie leistete in diesem Zusammenhang an ihren Bruder eine Ausgleichszahlung von 60.000 DM.
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