FG Köln, vom 07.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5762/04
Verträge zwischen Angehörigen
BFH, Urteil vom 31.07.2007 - Aktenzeichen IX R 8/07
DRsp Nr. 2008/771
Verträge zwischen Angehörigen
1. Die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen ist u. a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen.2. Rechtsgrundlage des Fremdvergleichs sind die §§ 85, 88AO und § 76 Abs. 1FGO.