I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) --eine GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland-- beteiligte sich 1991 zu 100 v.H. an der LB-Sp. Die LB-Sp. war eine nach polnischem Recht errichtete Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Warschau. Die Antragstellerin aktivierte die Beteiligung zum 31. Dezember 1991 mit den Anschaffungskosten in Höhe von 38 388 DM. Die von ihr im Jahre 1991 zusätzlich getragenen Kosten zum Aufbau der LB-Sp. in Höhe von 129 035 DM aktivierte sie nicht. Zum 31. Dezember 1995 verkaufte sie die Beteiligung zu dem in ihrer Handelsbilanz ausgewiesenen Buchwert von 38 388 DM an ihre Muttergesellschaft mit Sitz in den USA.
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