Die Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 3. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Der Gläubiger trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Die Beschwerde ist unbegründet.
Der titulierte Anspruch, die Schuldnerin solle eine Gesellschafterliste bei dem Registergericht einreichen, ist nach §
Das Einreichen einer Liste der Gesellschafter (§
|
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|