Die Beschwerde des amtlich bestellten Vertreters des Notars J. W. vom 20. September 2018 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Hannover vom 23. August 2018, mit der das Registergericht gemeint hat, die Löschung der betroffenen GmbH aus dem Handelsregister ohne Vornahme einer Liquidation könne noch nicht vorgenommen werden, wird auf Kosten des Notars zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 30.000 €; § 105 Abs. 4 Nr. 1 GNotKG.
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