BFH - Urteil vom 23.05.2012
IX R 32/11
Normen:
AO § 165 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 17.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2394/09 690

Vorliegen eines rückwirkenden Ereignisses durch nachträgliche Ausübung eines Optionsrechts einer vorher vereinbarten Besserungsoption beim Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

BFH, Urteil vom 23.05.2012 - Aktenzeichen IX R 32/11

DRsp Nr. 2012/14069

Vorliegen eines rückwirkenden Ereignisses durch nachträgliche Ausübung eines Optionsrechts einer vorher vereinbarten Besserungsoption beim Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Vereinbaren die Vertragsparteien beim Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft eine Besserungsoption, welche dem Verkäufer ein Optionsrecht auf Abschluss eines Änderungsvertrages zum Kaufvertrag mit dem Ziel einer nachträglichen Beteiligung an der Wertentwicklung des Kaufgegenstands einräumt, stellt die spätere Ausübung des Optionsrechts kein rückwirkendes Ereignis dar.

Normenkette:

AO § 165 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 1;

Gründe

I.