LAG Düsseldorf, vom 04.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 1010/12
ArbG Essen, vom 27.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 983/10
Wahrung der Schriftform für eine Auflösungsvereinbarung durch Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrages mit einer anderen GesellschaftAußerordentliche und verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Vereinbarung günstiger Bedingungen im Rahmen der parallel aufgenommenen GeschäftsführertätigkeitSittenwidrigkeit einer Vereinbarung über das Aufleben des Arbeitsverhältnisses nach Beedigung der Geschäftsführertätigkeit
BAG, Urteil vom 24.10.2013 - Aktenzeichen 2 AZR 1078/12
DRsp Nr. 2014/6362
Wahrung der Schriftform für eine Auflösungsvereinbarung durch Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrages mit einer anderen GesellschaftAußerordentliche und verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Vereinbarung günstiger Bedingungen im Rahmen der parallel aufgenommenen GeschäftsführertätigkeitSittenwidrigkeit einer Vereinbarung über das Aufleben des Arbeitsverhältnisses nach Beedigung der Geschäftsführertätigkeit
Orientierungssätze:1. Ein schriftlicher Geschäftsführer-Dienstvertrag, den eine von der Arbeitgeberin verschiedene Gesellschaft mit dem Arbeitnehmer schließt, wahrt nicht das Formerfordernis des § 623BGB für eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Es fehlt an einem schriftlichen Rechtsgeschäft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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