Die Berufungen der Beklagten und des Beigeladenen gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2020 werden zurückgewiesen.
Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.
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