BGH - Urteil vom 07.12.2020
AnwZ (Brfg) 17/20
Normen:
BRAO § 4; BRAO § 46 Abs. 2; BRAO § 46 Abs. 3 Nr. 1 -4; BRAO § 46 Abs. 4 S. 1-2; GmbHG § 37 Abs. 1;
Fundstellen:
AnwBl 2021, 171
AuR 2021, 239
NJW 2021, 629
NZA 2021, 207
Vorinstanzen:
AnwGH Nordrhein-Westfalen, vom 14.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AGH 38/19

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bei der GmbH in Anbetracht der Stellung als Geschäftsführer der Gesellschaft; Anforderungen an eine anwaltliche Prägung der Tätigkeit und Weisungsgebundenheit als Geschäftsführer

BGH, Urteil vom 07.12.2020 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 17/20

DRsp Nr. 2021/1121

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bei der GmbH in Anbetracht der Stellung als Geschäftsführer der Gesellschaft; Anforderungen an eine anwaltliche Prägung der Tätigkeit und Weisungsgebundenheit als Geschäftsführer

Die Stellung als Geschäftsführer einer GmbH steht der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt der Gesellschaft entgegen, weil aufgrund der gesellschafts- bzw. organrechtlichen Weisungsgebundenheit als Geschäftsführer nach § 37 GmbHG die fachliche Unabhängigkeit der anwaltlichen Tätigkeit nicht gemäß § 46 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 und 4 BRAO gewährleistet ist.

Tenor

Die Berufungen der Beklagten und des Beigeladenen gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2020 werden zurückgewiesen.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 4; BRAO § 46 Abs. 2; BRAO § 46 Abs. 3 Nr. 1 -4; BRAO § 46 Abs. 4 S. 1-2; GmbHG § 37 Abs. 1;

Tatbestand