6.2 Grundlagen der Offenlegung

Autor: Asmus

6.2.1 Entwicklung der Rechtslage

6.4

Bereits seit mehr als 30 Jahren ist durch gesellschaftsrechtliche Richtlinien der EU vorgesehen, die Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften fristgerecht und vollständig offenzulegen. Vor der Einführung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zum 01.01.2007 waren die Jahresabschlüsse in Papierform beim Handelsregister einzureichen. Im Anschluss erfolgte die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Diese Offenlegungsverpflichtung wurde häufig missachtet und nicht konform der EU-Vorgaben sanktioniert. Hierdurch kam es zu Verfahren vor dem EuGH, in denen Deutschland vorgeworfen wurde, die EU-Vorgaben nicht ausreichend durchzusetzen.

6.5