Checkliste: Offenlegungserleichterungen für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Checkliste: Offenlegungserleichterungen für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

Kleinst- gesellschaften

kleine Gesellschaften

mittelgroße Gesellschaften

große Gesellschaften

 

Offenlegung der Bilanz mit verkürztem Gliederungsschema nach §  266 Abs. 1 Satz 2 bzw. Satz 3 HGB

 

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Hinterlegung der Bilanz mit den geforderten Vermerken unter der Bilanz

 

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Verkürztes Schema kann bereits bei der Aufstellung genutzt werden

 

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Beachtung der gesonderten Angaben in Bilanz oder Anhang

 

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Offenlegung der verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung unter Ausweis des Rohergebnisses

 

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Keine Offen­legung der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich

 

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Keine Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich

 

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Bereits die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist in verkürzter Form möglich

 

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