Einkommensermittlung bei Kapitalgesellschaften

Einkommensermittlung bei Kapitalgesellschaften

 

 

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag lt. Handelsbilanz

+/-

Anpassungen aufgrund steuerrechtlicher Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften gem. §  60 Abs  2 EStDV

=

Gewinn/Verlust laut Steuerbilanz

+/-

Anpassungen aufgrund einkommensteuerlicher Vorschriften (z.B. Korrekturen wegen §  7g EStG, nicht abziehbare Betriebsausgaben gem. §  4 Abs.  5 EStG, §  160 AO etc.)

Hinweis: Die Bildung und Auflösung eines IAB nach §  7g EStG erfolgt grundsätzlich außerhalb der Bilanz.

 

Anpassungen aufgrund körperschaftsteuerlicher Vorschriften

+

Verdeckte Gewinnausschüttungen (§  8 Abs.  3 Satz 2 KStG)

Hinweis: Kann in Ausnahmefällen auch eine bilanzielle Korrektur erfordern (bspw. überhöhte Anschaffungskosten bei Wirtschaftsgütern)

-

Verdeckte Einlagen (§  8 Abs.  3 Satz 3 KStG)

Hinweis: Immer auch an die Besonderheiten des steuerlichen Einlagekontos (§  27 KStG) denken!

+

nichtabziehbare Aufwendungen

-       §  10 Nr. 2 KStG : Steueraufwendungen

-       §  10 Nr. 3 KStG : Geldstrafen

-       §  10 Nr. 4 KStG : Aufsichtsratvergütungen

-

nur bei KGaA: Gewinnanteil des persönlich haftenden Gesellschafters (phG)

+

Gesamtbetrag der Zuwendungen nach §  9 Abs.  1 Nr. 2 KStG

-

sonstige inländische steuerfreie Einnahmen