Übersicht: Besteuerung der Gesellschafter in der Liquidation

Übersicht: Besteuerung der Gesellschafter in der Liquidation

 

Qualität der Anteile

Auskehrung von Nennkapital und steuerl. Einlagekonto

Auskehrung von thesaurierten Gewinnen

Beteiligung < 1 %

Erwerb vor 2009: unbeachtlich

Erwerb ab 2009: nicht steuerbar nach §  20 Abs.  2 EStG, da keine Veräußerung

Abgeltungsteuer nach §  20 Abs.  1 Nr. 2 EStG

Beteiligung > 1 % (§  17 EStG)

Auflösungsgewinn bzw. Auflösungsverlust nach §  17 Abs.  4 EStG : TEV

Abgeltungsteuer nach §  20 Abs.  1 Nr. 2 EStG; aber: ggf. Option zum TEV nach §  32d Abs.  2 Nr. 3 EStG

einbringungsgeborene Anteile im Privat­vermögen

steuerpflichtiger Auflösungsgewinn oder Auflösungsverlust nach

a) §  21 Abs.  2 Nr. 3 UmwStG a.F.: TEV, beachte: 7 Jahre Sperrfrist

b) §  22 Abs.  1 Satz 6 Nr. 3 UmwStG : TEV mit Abschmelzung über 7 Jahre

Abgeltungsteuer nach §  20 Abs.  1 Nr. 2 EStG

aber: Option zum TEV möglich nach §  32d Abs.  2 Nr. 3 EStG

Betriebsvermögen von Personenunternehmen

Auflösungsgewinn oder Auflösungsverlust steuerpflichtig nach §  16 i.V.m. §  3 Nr. 40 und §  3c Abs.  2 EStG : TEV

steuerpflichtige Einnahmen nach §  3 Nr. 40 i.V.m. §  20 Abs.  1 Nr. 2 EStG i.V.m. §  15 EStG : TEV

Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften

steuerfrei nach §  8b Abs.  2 KStG, soweit Auskehrung > Buchwert der Beteiligung (str.)