Übersicht: Ermittlung des Liquidationseinkommens

Übersicht: Ermittlung des Liquidationseinkommens

 

Abwicklungsanfangsvermögen (bewertet zum Buchwert i.S.d. §  6 EStG)

-

Gewinnausschüttungen für Wirtschaftsjahre vor der Auflösung

-

Buchwert eigener Anteile (sofern vorhanden)

=

steuerliches Abwicklungsanfangsvermögen i.S.d. §  11 Abs.  2 KStG

Abwicklungsendvermögen (bewertet zum gemeinen Wert)

-

nicht der Körperschaftsteuer unterliegende Vermögensmehrungen (z.B. steuerfreie Einnahmen, verdeckte Einlagen)

+

verdeckte Gewinnausschüttungen

+

nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

+

geleistete Spenden i.S.v. §  9 Abs.  1 Nr. 2 KStG

=

steuerliches Abwicklungsendvermögen i.S.d. §  11 Abs.  3 KStG

Einkommensermittlung

Steuerliches Abwicklungsendvermögen

-

steuerliches Abwicklungsanfangsvermögen

=

steuerlicher Abwicklungsgewinn

-

höchstens abzugsfähige Spenden nach §  9 Abs.  1 Nr. 2 KStG

-

Verlustabzug nach §  10d EStG

=