Übersicht gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen

Übersicht gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen

 

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen bei Sachverhalten, die unter das Teileinkünfteverfahren fallen und auf die die Vergünstigungen des § 3 Nr. 40 EStG bzw. des § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden sind

I.

II.

III.

IV.

Sachverhalt und Korrekturnorm

Einzelunternehmen

Mitunternehmerschaft

Körperschaft (nicht Organ­gesellschaft)

Ausgangslage

Gewerbeertrag ist um Beträge i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG gemindert und um Beträge i.S.d. § 3c Abs. 2 EStG erhöht.

Gewerbeertrag ist um Beträge i.S.d. § 8b KStG, § 3 Nr. 40d und § 3c EStG erhöht oder gemindert, vgl. § 7 Satz 1 und 4 GewStG.

Gewerbeertrag ist um Beträge i.S.d. § 8b KStG gemindert oder erhöht.

Inländisch Schachtel-dividende i.S.d. § 9 Nr. 2a GewStG

Beteiligung zu Beginn des EZ mind. 15 %

Ausländischer Gewinnanteil i.S.d. § 9 Nr. 7 oder 8 GewStG

Beteiligung seit Beginn des EZ mind. 15 % (Nr. 7)  

bzw. im EZ mind. 15 % (Nr. 8).

3/5 Dividende abzgl. 3/5 der Aufwendungen i.S.d. § 9 Nr. 2a Satz 3, Nr. 7 Satz 2, Nr. 8 Satz 2 GewStG