Autor: Wiesmann |
Neben den allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften sind im StGB, GmbHG, der Insolvenzordnung und in der Abgabenordnung eigene Straftatbestände geregelt, die speziell auf die Verantwortung und die Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers zugeschnitten sind. Schwerpunktmäßig handelt es sich um die folgenden Straftatbestände:
Verletzung der Pflicht zur Anzeige des Verlusts der Hälfte des Stammkapitals (§ 84 GmbHG), | ||||||||||
Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), | ||||||||||
Insolvenz- und Bankrottstraftaten
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